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Ambulante Augenoperationen

Nach Vorstellung der Kostenträger sollen Augenoperationen überhaupt nur noch ambulant durchgeführt werden.
Unsere Praxis führt Augenoperationen je nach Patientenwunsch und vor allem in Abhängigkeit vom allgemeinem Gesundheitszustand unserer oft hochbetagten Patienten entweder stationär in unserer Augenbelegabteilung oder aber ambulant unter Nutzung zweier privat betreibener Operationszentren durch.

Um welche Operationen handelt es sich?

  • Cataract (Grauer Star)
  • Refraktive Chirurgie (LASIK, LASEK, PRK, Linsenchirurgie)
  • Glaukom
  • Strabismus (Schielen)
  • Netzhaut-Glaskörperchirurgie
  • Intraokulare Injektionen
  • Aesthetische Lid- und Gesichtschirurgie (Entfernung von Tumoren, Lidkorrekturen)
  • Alle Laser (Argon-, Neodym-YAG-, Excimer-, SLT-, PDT-, CO2-, Erbium-YAG-Laser

Seit Anfang 2006 ist zusätzlich eine Begrenzung der Operationszahlen in das Regelwerk der gesetzlichen Krankenkassen eingefügt worden. Seither dürfen Operationen zu Lasten der Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen nur noch entsprechend den Zahlen früherer Abrechnungsquartale abgerechnet werden. Wegen der allerorten diskutierten demographischen Verschiebung hin zu höheren Lebensaltern mit höherer Prävalenz (=Auftreten) altersgebundener Erkrankungen wird dies leider zu einer Zunahme von Wartezeiten im Bereich gesetzlicher Krankenkassen führen.

Im Falle von stationären Behandlungen wird von den Kostenträgern rigoros jede einzelne stationäre Aufnahme in ihrer Notwendigkeit angezweifelt und lückenlos z.T. unter Anrufung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen am Schreibtisch überprüft. Wir bitten daher im Falle der von uns festgestellten und mit Ihnen besprochenen stationären Behandlungsnotwendigkeit unbedingt eine gültige Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse ohne den Vorbehalt der Nachprüfung vorzulegen, damit spätere mühselige und zeitaufwendige strittige Verfahren bis zum Sozialgericht mit den Krankenkassen über deren Zahlungspflicht vermieden werden können.